Teilungsvermessung:
Soll ein Teil eines Grundstückes veräußert werden, ist die Anlage eines gesonderten Grundbuchblattes und - als Grundlage dafür - eine Teilungsvermessung notwendig. Die bestehenden Grenzen werden aufgesucht, ggf. festgestellt, und die neue Grenze wird gebildet und abgemarkt. Eigentümer und betroffene Nachbarn werden zur Grenzverhandlung vor Ort eingeladen.
Benötigte Unterlagen:
- Vermessungsantrag
- Angaben über die Lage (Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Teilungsvorschlag, der ÖbVI wird Sie über rechtliche Möglichkeiten informieren, bzw. Ihren Teilungswunsch prüfen.
Leistung:
- Abmarkung der neuen (ggf. auch alter) Grenzen
- Fortführungsunterlagen (vom zuständigen Katasteramt)
Kosten:
Entsprechend der Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebKO) unabhängig des von Ihnen gewählten ÖbVI.