Grenzfest- bzw. herstellung:
Bestehen Unklarheiten über den Verlauf einer Grenze, so ist eine Grenzfeststellung sinnvoll. Anhand des Katasternachweises, aufgefundener Grenzzeichen und auch der Aussagen der Beteiligten wird die Lage rekonstruiert bzw. fest-/ wieder hergestellt und abgemarkt. Über die Verhandlung wird eine Grenzniederschrift angefertigt.
Benötigte Unterlagen:
- Vermessungsantrag
- Angaben über die Lage( Flur, Flurstück und Gemarkung)
Leistung:
- Grenzabmarkung
- Fortführungsmitteilung (vom zuständigen Katasteramt)
Kosten:
Entsprechend der Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg (VermGebKO) unabhängig des von Ihnen gewählten ÖbVI (abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte).