Gebäudeabsteckung:
Um die Festsetzungen der Baugenehmigung korrekt umsetzen zu können, sollten die zukünftigen Ecken des Hauses im Gelände abgesteckt werden. Die Absteckung erfolgt nach Wunsch der Bauausführenden
- entweder mit Holzpfählen
- oder auf vorhandene Schnurgerüste
Zusätzlich wird ein Höhenfestpunkt angegeben, welchen der Baubetrieb benötigt, um die Bodenplatte in der richtigen Höhe herzustellen.
Benötigte Unterlagen:
- Vermessungsantrag
- Bauunterlagen
Leistungen:
- Absteckung vor Ort
- Absteckriss
Kosten:
Entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)